Deutscher Volkshochschul-Verband e.V.
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Finanzierung

Wie steht es mit der Finanzierung von Alphabetisierungskursen in Deutschland, wenn wir davon ausgehen, dass

  • das Recht auf Grundbildung in den Menschenrechten verankert ist;
  • die Finanzierung der Grundbildung von öffentlichem Interesse ist und
  • sich Investitionen in die Grundbildung volkswirtschaftlich lohnen?

Teilnehmerinnen an Alphabetisierungskursen für Deutschsprachige zahlen an Volkshochschulen im Mittel eine Teilnahmegebühr von 1,52 € pro Unterrichtseinheit. Dabei ist die Spannweite zwischen dem niedrigsten 0,00 € und dem höchsten 7,50 € Beitragssatz groß. Betrachtet man nur Angaben zu ermäßigten Kursentgelten, so wird im Mittel noch eine Gebühr von 0,81 € erhoben, bei einer Spannweite zwischen 0,00 € und 3,20 €. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind zum Teil beachtlich. Weitere Informationen

Finanzierungsquellen

Teilnahmegebühren sind bei Alphabetisierungskursen für Deutschsprachige die am häufigsten genannte Finanzierungsquelle. Angesichts der niedrigen Kursgebühren decken diese in der Regel nur einen geringen Teil der Gesamtkosten. An zweiter Stelle werden kommunale Mittel als Finanzierungsquelle angegeben. Eine Mitfinanzierung über andere Kurse wird von 43% der Volkshochschulen genannt. Bei 39% der Volkshochschulen fließen Mittel der jeweiligen Bundesländer mit ein.

Im Fazit bedeutet das, dass die Volkshochschulen im Schnitt auf drei Quellen bei der Finanzierung von Alphabetisierungskursen zurückgreifen (statistischer Durchschnitt 2,8). Fast jede dritte Volkshochschule gibt an, mindestens vier verschiedene Quellen zu nutzen. Die Anzahl der Finanzierungsquellen steht jedoch in keinem Zusammenhang zur Höhe der Teilnahmegebühren.

Sozialgesetzbücher

Eine juristische Expertise wurde in Auftrag gegeben, die zur Klärung der Rechtsverpflichtungen bezüglich Alphabetisierung und Grundbildung beitragen soll. Die Expertise ist der Frage nachgegangen, inwieweit Fürsorgeleistungen des Staates bei Eintreten von Vermittlungsunfähigkeit, Hilfebedürftigkeit, sozialen Schwierigkeiten für Alphabetisierung/Grundbildung eingesetzt werden müssen und können. Die Ergebnisse schaffen neue Klarheiten der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure in der Alphabetisierung. Die Sozialgesetzbücher II, III, VIII, IX und VII wurden zugrunde gelegt. Weitere Informationen

 
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